WRS - ITSM

Die Geräteausleihe ermöglicht Mitgliedern der Schulgemeinschaft die Nutzung einer Vielzahl von Mediengeräten, die für Zwecke von Forschung und Lehre entliehen werden können. Von Beamern und Laptops über Aufnahmegeräte für Audio und Video bis zu Übersetzer und Digitalkameras macht die Geräteausleihe alle gebräuchlichen Mediengeräte für den Schulalltag verfügbar.

Hierfür ist ein Nutzerausweis erforderlich, der im Sekretariat oder im R. 132 während der Öffnungszeiten ausgestellt wird. 

Sie finden die Geräteausleihe R. 132 (1. OG) und erreichen uns unter Kontakt

Ohne einen Benutzerausweis können keine Geräte mitgenommen werden!

Geräteausleihe – Leihbedingungen 

1. Ausleihberechtigung 
Ausleihberechtigt sind alle Mitarbeiter und Studierenden der Wilhelm-Raabe-Schule Lüneburg, die einen Ausleihausweis für die Geräteausleihe besitzen. Dieser wird innerhalb der Öffnungszeiten kostenlos ausgestellt. Geräte können nur für Zwecke des Unterrichtes oder zum Selbstlernen ausgeliehen werden. Die Weitergabe der Geräte an Dritte ist unzulässig.

Eine Ausleihe ist grundsätzlich nur mit entsprechendem Ausweis zulässig. Für Schüler gilt: Es ist nur die Ausleihe eines einzelnen Gerätes möglich. Klassensätze oder mehrere Geräte werden nur über Lehrerausweise ausgegeben.

2. Ausleihzeitraum
Der Ausleihzeitraum gilt für die meisten Geräte für den jeweiligen Schultag. Mit Ausnahme kann der Zeitraum verlängert werden.

Mitarbeiter können in IServ Geräte zur Ausleihe für den Unterricht vormerken. Dies geschieht über das IServ-Modul Buchungen. Das „Buchen“ dient jedoch ausschließlich zu Informationszwecken gegenüber den Kolleg*Innen, diese Buchungen können arbeits- und ablaufbedingt für die konkrete Ausleihe NICHT berücksichtigt oder kontrolliert werden.

3. Geräteabholung
Funktionsstörungen und Beschädigungen der Geräte sind zu jedem Zeitpunkt umgehend mitzuteilen. Die jeweilige Anzahl der Reservierungen (Buchungen) über IServ sollte eingehalten werden. 
Eine Kontrolle von uns erfolgt nicht.
Das jeweilige Gerät wird nach dem Scannen des Nutzerausweises an den Stationen eingescannt. Die jeweilige Buchung wird durch das Drücken des Buchungs-Buttons bestätigt.

4. Geräterückgabe
Funktionsstörungen und Beschädigungen der Geräte sind umgehend mitzuteilen. Die Geräte müssen grundsätzlich komplett abgeschaltet, zurückgegeben werden. Vor dem Ausschalten ist der Akkustand zu erfassen → Bei der Rückgabe sind die Geräte auf den jeweiligen Positionen nach Akkuständen sortiert abzulegen. Das Erfassen der Geräte (Scannen) für die Geräterückgabe muss ohne Ausweis durch die jeweiligen Nutzer erfolgen.

5. Fristüberschreitungen
Bei Überschreitung des Rückgabetermins wird pro Gerät und Tag eine Mahngebühr erhoben, die unmittelbar bei der verspäteten Rückgabe zu entrichten ist. Bei wiederholten Terminüberschreitungen kann eine Ausleihsperre verhängt werden. Die Mahngebühren setzen sich folgendermaßen zusammen: 

Mahngebühr von Hauptgeräten (z. B. Laptops, Projektoren, Aufnahmegeräte, Camcorder, Fotoapparate usw.): pro Gerät / Tag: 2 € pro Tag

Mahngebühr von Zubehör mit ID-Nummer (z. B. Mikrofone, Kopfhörer, Adapter, Stative, PC-Zubehör, Objektive usw.): pro Zubehör / Tag: 0,50 € pro Tag

6. Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust ist das jeweilige Gerät zu ersetzen. Ein Diebstahl muss mit einer Anzeige bei der Polizei belegt werden.

 7. Nutzung außerhalb des Schulgeländes.

Das Mitnehmen von Geräten außerhalb des Schulgebäudes ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme ist nur mit einer gesonderten, schriftlichen Freigabe möglich. Anträge für eine solche Freigabe müssen beim IT-Bereich gestellt werden und müssen den Zweck sowie den gewünschten Zeitraum der Nutzung außerhalb des Hauses enthalten. Ohne diese ausdrückliche Genehmigung dürfen die Geräte das Schulgelände nicht verlassen.